Sicherheit im Gerüstbau hat höchste Priorität
Gerüste sind temporäre Konstruktionen, die Menschen in großen Höhen tragen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Sicherheit und Stabilität. In Deutschland ist der Gerüstbau durch eine Vielzahl von Vorschriften geregelt – vom Arbeitsschutz bis zur technischen Ausführung.
Wichtige Vorschriften und Regelwerke im Überblick
- DIN 4420 – Technische Regeln für die Ausführung von Arbeits- und Schutzgerüsten
- TRBS 2121-1 – Technische Regeln für Betriebssicherheit bei Gerüstarbeiten
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verpflichtungen des Arbeitgebers
- DGUV Information 201-011 – Auswahl und Betrieb von Gerüsten
Wichtige Sicherheitsmaßnahmen beim Aufbau
Beim Gerüstaufbau gelten klare Sicherheitsrichtlinien:
- Arbeiten dürfen nur durch fachkundige, unterwiesene Personen erfolgen
- Seitenschutz, Stirngeländer und Durchsturzsicherungen sind Pflicht
- Standsicherheit muss jederzeit gewährleistet sein
- Ab einer Höhe von 2 m: Schutzmaßnahmen gegen Absturz erforderlich
Gerüstfreigabe – ohne Prüfung keine Nutzung
Bevor ein Gerüst genutzt werden darf, muss es durch eine befähigte Person geprüft und freigegeben werden. Jede Veränderung am Gerüst erfordert eine erneute Abnahme.
Pflichten des Gerüstnutzers
- Vor der Nutzung: Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel
- Keine eigenmächtigen Änderungen vornehmen
- Schäden oder Veränderungen sofort melden
- Zugang nur autorisierten Personen gestatten
Zusätzliche Schutzmaßnahmen
Je nach Baustelle und Gefährdung können folgende Maßnahmen erforderlich sein:
- Fangnetze oder Planen
- Fußleisten, Abdeckungen
- Verkehrssicherung im öffentlichen Raum (z. B. Gehwegüberbrückung)
Fazit
Ein sicheres Gerüst schützt Leben – deshalb ist die Einhaltung aller Vorschriften beim Aufbau, bei der Nutzung und beim Rückbau unerlässlich. Vertrauen Sie auf geprüfte Systeme und zertifizierte Fachkräfte.
Fragen zur Sicherheit Ihres Gerüsts?
Gerne beraten wir Sie individuell zu allen Fragen rund um Gerüstbau und Arbeitsschutz: