So prüfen Sie ein Gerüst auf Sicherheit
Bevor ein Gerüst genutzt werden darf, muss es durch eine befähigte Person geprüft und freigegeben werden. Diese Sicherheitskontrolle ist verpflichtend nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2121-1. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, worauf zu achten ist.
1. Sichtprüfung des gesamten Gerüsts
- 🔍 Alle Bauteile auf Vollständigkeit & Beschädigung prüfen
- 🧱 Kontrolle des Untergrunds auf Tragfähigkeit und Setzungen
- 🔩 Prüfung auf korrekten Aufbau gemäß Herstelleranleitung (z. B. Beläge, Diagonalen, Seitenschutz)
2. Kontrolle der Verankerungen
- ✔️ Ist die Anzahl der Verankerungspunkte korrekt?
- ✔️ Sind alle Verbindungen fest und sicher montiert?
- ✔️ Wurden passende Dübel und Anker verwendet?
3. Prüfung von Aufstiegen und Zugängen
- 🪜 Leitern, Treppen oder Innenaufstiege fest montiert
- 🚧 Keine Stolperstellen im Zugang
- 🛑 Sicherer Ein- und Ausstieg an jedem Gerüstfeld
4. Kontrolle des Seitenschutzes
- 📏 Seitenschutz an allen Arbeitsflächen: Oberholm, Zwischenholm, Bordbrett
- 📐 Keine Lücken oder ungesicherte Seiten
- 🛠️ Elemente fest verbunden & normgerecht angeordnet
5. Stabilität und Standfestigkeit
- 🪵 Beläge dürfen sich nicht bewegen oder kippen
- 🔧 Kupplungen angezogen & gesichert
- 🧭 Lotrechte & waagerechte Ausrichtung kontrollieren
6. Dokumentation & Freigabe
- 📄 Gerüstprüfbuch ausfüllen
- 🔖 Sichtbare Kennzeichnung am Zugang (z. B. Gerüstkarte)
- 📝 Name & Datum der befähigten Person vermerken
Zusätzlicher Hinweis bei Nutzung
Das Gerüst muss bei veränderten Bedingungen (Sturm, Umbaumaßnahmen, Nutzung durch Dritte) erneut geprüft werden. Auch wöchentliche Sichtkontrollen sind erforderlich.
Nur durch Fachpersonal
Achtung: Die Sicherheitsprüfung darf nur durch Personen mit entsprechender Qualifikation (z. B. befähigte Person gemäß TRBS 1203) durchgeführt werden. KMG Gerüstbau bietet diese Prüfung im Rahmen der Übergabe an.